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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2008 - L 2 R 185/06   

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https://dejure.org/2008,118547
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2008 - L 2 R 185/06 (https://dejure.org/2008,118547)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.10.2008 - L 2 R 185/06 (https://dejure.org/2008,118547)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - L 2 R 185/06 (https://dejure.org/2008,118547)
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  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Ausübung einer der jeweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2008 - L 2 R 185/06
    Es erfolgt indes keine Prüfung, ob der in J. liegende Betrieb ein knappschaftlicher Betrieb gewesen ist (Wirklichkeitsform), sondern ob er es gewesen wäre, läge er im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet (BSG, Urteil vom 12. November 2003, B 8 KN 2/03 R, SozR 4 - 5050 § 22 Nr. 3).

    Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von seiner aus § 134 Abs. 4 Satz 2 SGB VI folgenden Verordnungsermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht hat, kann die aufgehobene Verordnung des Reichsarbeitsministers über knappschaftliche Arbeiten vom 11. Februar 1933 (RGBl. I 66) bis zum Erlass einer neuen Verordnung nach der Rechtsprechung als Auslegungshilfe weiter berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 12. November 2003, aaO, mwN).

  • BSG, 01.07.1969 - 5 RKn 25/66
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2008 - L 2 R 185/06
    Für die Feststellung der Nebenbetriebseigenschaft im Sinne dieser Vorschrift reicht es nicht aus, wenn der Nebenbetrieb ohne den Hauptbetrieb wirtschaftlich nicht existieren kann oder lediglich ein betrieblicher oder räumlicher Zusammenhang besteht (BSG, Urteil vom 01. Juli 1969, Az: 5 RKn 25/66, SozR § 2 RKG Nr. 3).

    Entscheidend ist vielmehr neben einer rangmäßigen Nachordnung zum Hauptbetrieb, ob die besonderen betrieblichen Bedürfnisse gerade für eine einheitliche Versicherung beider Betriebe sprechen (BSG, Urteil vom 01. Juli 1969, aaO).

  • LSG Hessen, 18.12.2003 - L 8 KN 372/03

    Zuordnung von Beitragszeiten in Polen zur knappschaftlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2008 - L 2 R 185/06
    Die von ihm geltend gemachte Zeit beginnend ab Mai 1971 wurde nach Auflösung des polnischen Sonderversorgungssystems für Bergleute am 30. Juni 1954 (LSG Hessen, Urteil vom 18. Dezember 2003, Az: L 8 KN 372/03) zurückgelegt.
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